Rechtliches
AGB
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen und Mitgliedschaften zwischen dem Verein Die Knaller Tormannschule (ZVR: 1218386086, Colingasse 9, 6020 Innsbruck) und den Teilnehmer:innen bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
(2) Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsangebot & Vertragsschluss
(1) Der Verein bietet das Training von Torhüter:innen in Form von Mitgliedschaften, Individualtrainings, Gruppentrainings, Keeper-Days sowie Camps an.
(2) Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vereins zustande bzw. bei Mitgliedschaften mit vollständig ausgefülltem und übermitteltem Antrag.
§ 3 Individualtrainings & Absagen
(1) Vereinbarte Trainings sind pünktlich wahrzunehmen.
(2) Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 3 Stunden vor Trainingsbeginn schriftlich (E-Mail, WhatsApp oder SMS) möglich.
(3) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Einheit voll berechnet bzw. verfällt ersatzlos.
§ 4 Mitgliedschaften
(1) Mitgliedschaften beinhalten die regelmäßige Teilnahme am vereinbarten Trainingsbetrieb.
(2) Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind vierteljährlich kündbar. Die Kündigung hat schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) zu erfolgen.
§ 5 Camps
Die Anmeldung zu Camps ist verbindlich. Detaillierte Stornobedingungen werden bei der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Beiträge und Gebühren sind im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Verein Mahngebühren erheben und vom Trainingsbetrieb ausschließen.
§ 7 Gesundheit, Haftung & Versicherung
Der/die Teilnehmer:in bestätigt, sportlich voll belastbar zu sein. Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer:innen.
§ 8 Bild- und Videoaufnahmen
Im Trainings- und Campbetrieb können Foto- und Videoaufnahmen zur Bewegungsanalyse sowie für Homepage und Social Media angefertigt werden. Dem kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck.